Vertragsrueckseiten

Für unsere Kunden ist ein schriftlicher Vertrag sehr wichtig, damit Sie nicht ohne DJ oder Künstler, am Veranstaltungstag, da stehen.

Wir sorgen für Transparenz und haben, für Sie, eine Vertragsrückseite bereit gestellt. Diesen können Sie sich ausdrucken.

 

Vertragsbestandteile:

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer eine Auftrittsfläche von ca. 2,5 m x 2,5 m zur freien Verfügung.

Bei Freiluftveranstaltungen stellt der Auftraggeber eine wasserdichte Überdachung von mindestens 3 x 3 Meter für die Auftrittsfläche.

Stromanschlüsse von mindestens 1 x 230 Volt und abgesichert mit 16 A werden dem Künstler zur alleinigen Nutzung zur gestellt. Bei Einsatz grosser Technik sind mind. 1 x 380 V 16 A Starkstrom zu stellen. Die Anschlüsse sind dem ges. Bestimmungen entsprechend. Bei Schäden, die durch unsachgemäße Installation entstehen haftet der Auftraggeber in voller Höhe des entstandenen Schadens.

Die Nutzung der PA- und Lichtanlage durch Dritte unterliegt der Absprache des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber (Veranstalter) verpflichtet sich ausdrücklich anfallende Gema-Gebühren (auch für die eingesetzten überspielten und digitalisierten Tonträger) in voller Höhe zu übernehmen. Der Auftragnehmer übernimmt die Zahlung der GEMA nach dem Tarif VR-Ö zu tragen.

Für Hochzeiten gilt:
Lt. Ratgeber Recht (ARD) und einem Urteil des Arbeitsgerichts München ist für Hochzeiten keine GEMA Gebühr zu entrichten.
(Urteil vom AG München. AZ.: 161C 28978/00 | Quelle: Ratgeber Recht)

Werbung und Presseinformationen werden nur vom Auftragnehmer erstellt oder verteilt. Pressegespräche dürfen nur vom Auftragnehmer erfolgen.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer am Tage der Veranstaltung ab 15:00 Uhr den Veranstaltungsraum zur Verfügung sowie bei Programmeinlagen eine Umziehmöglichkeit.

Catering wird in einem angemessenen Rahmen kostenlos zur Verfügung gestellt, darin ist ein Speisengericht enthalten. Tabakwaren, Spirituosen, Sekt oder Wein sind vom Auftragnehmer selbst zu tragen.

Gagenvereinbarungen unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Dritten.

Krankheiten, Autounfälle, höhere Einwirkungen und Ereignisse müssen unverzüglich dem Auftraggeber gemeldet werden und bedürfen der Nachweispflicht. Sollte dieser Fall eintreten, so wird die Fa. JO-JO-ACTION für die Sicherstellung der Veranstaltung Sorge tragen.

Die Gage wird nach der Veranstaltung in bar ausgezahlt soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Sollte dies am Veranstaltungstag nicht bezahlt werden, dann behalten wir uns es vor eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00 in Rechnung zu stellen.

Die Kündigungsfrist beträgt 28 Tage (Posteingang) vor dem Veranstaltungstermin und bedarf der Schriftform. Bei Nichteinhaltung wird eine Vertragsstrafe von 80 % der vereinbarten Gage für die entstandenen Unkosten fällig.

Als Gerichtsstand wird Hof/Saale vereinbart.

Beide Vertragspartner bestätigen ihre Unterschriftsberechtigung und versichern alle Vertragspunkte gelesen und verstanden zu haben.

Besondere Vereinbarungen:

Sollte Ihnen das Angebot zu sagen und Sie möchten verbindlich den Termin sichern einfach Unterzeichnen, bis xx.xx.xxxx und zurück an aufgeführte Adressen senden.

 

 

 

 

 

Auftragnehmer                                                            Auftraggeber